Anerkannte Ausgaben bei Ergänzungsleistung-Berechnung

Was sind anerkannten Ausgaben:

Als Ausgaben anerkannt werden:

  • Berufsauslagen bis zur Höhe des Bruttoerwerbseinkommens;
  • Kosten für den Unterhalt von Gebäuden und Hypothekarzinsen bis zur Höhe des Bruttoertrags der Liegenschaft;
  • Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenversicherung. Die jährlichen Beträge werden durch den Bund für jeden Kanton einzeln festgelegt.
  • Beiträge an AHV, IV und EO;
  • geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge, z.B. Alimente.

Für Personen, die zu Hause leben, gelten zudem als anerkannte Ausgaben:

  • der allgemeine Lebensbedarf pro Jahr; (pro Kanton festgelegter Betrag)
  • der jährliche Mietzins und die damit zusammenhängenden Nebenkosten einer Wohnung. Bei Personen, die in einer Liegenschaft wohnen, die ihnen gehört, wird als Mietzins der Eigenmietwert angerechnet (pro Kanton festgelegter Betrag)

Bei Personen, die in einem Heim oder im Spital leben, werden folgende Ausgaben anerkannt:

  • die Tagestaxe. Die Kantone können einen Höchstbetrag festlegen;
  • der Betrag für persönliche Auslagen wie Kauf von Kleidern, Produkte für die Körperhygiene, Zeitungen, Steuern, usw. Dieser Betrag wird von den Kantonen festgelegt.

EL-Rechner der pro Senectute

https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/orientierungshilfen/el-rechner.html

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