Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen (EL) in der Schweiz sind finanzielle Beihilfen, die dazu dienen, die minimalen Lebenskosten von Personen zu decken, deren Renten und Einkommen nicht ausreichen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in einem Blogbeitrag zu diesem Thema hervorgehoben werden sollten:

Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen sind staatliche Zuschüsse, die Rentnerinnen und Rentner, sowie Menschen mit einer IV-Rente (Invalidenversicherung) in Anspruch nehmen können, wenn ihre laufenden Einkünfte und Renten nicht ausreichen, um die anerkannten minimalen Lebenshaltungskosten zu decken.

Wer darf Ergänzungsleistungen beantragen?
Berechtigt sind in der Regel Personen, die in der Schweiz wohnen und eine AHV- oder IV-Rente beziehen. Dies umfasst auch ältere oder invalide Personen, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben und deren Pensionen und sonstige Einkünfte nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken.

Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Die Höhe der EL richtet sich nach der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (wie Wohnkosten, Krankheits- und Behinderungskosten sowie allgemeine Lebenshaltungskosten) und den zum Lebensunterhalt verfügbaren Einkünften (Renten, weiteres Einkommen und anrechenbares Vermögen).

Antragstellung und Verfahren
Der Antrag auf EL wird bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons gestellt. Die Kasse prüft den Anspruch und setzt die Leistung fest. Es ist wichtig, alle notwendigen Dokumente und Nachweise über die finanzielle Situation beizulegen.

Fazit
Ergänzungsleistungen spielen eine zentrale Rolle im sozialen Sicherheitsnetz der Schweiz, indem sie sicherstellen, dass Rentner (AHV- oder IV-Rente) und geringen finanziellen Mitteln ihre Grundbedürfnisse befriedigen können. Sie sind besonders wichtig für ältere Menschen, die im Alter auf Unterstützung angewiesen sind.

Für eine detailliertere Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Ergänzungsleistungen sollten Betroffene sich an die Ausgleichskasse ihres Kantons wenden oder die Dienste einer Fachberatungsstelle (z.B. pro Senectute) in Anspruch nehmen.

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