Hilflosenentschädigung

Als hilflos gilt, wer für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist oder persönliche Überwachung braucht. Alltägliche Lebensverrichtungen sind unter anderem Ankleiden, Essen, Körperpflege, Fortbewegung etc. Wichtig zu wissen ist, dass der Bezug von Hilflosenentschädigung (im Folgenden HE) nicht vom Vermögen oder Einkommen abhängt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer). Die HE dient dazu, die Hilfe Dritter (Pflegende, Angehörige, Nachbarn etc.) zu finanzieren.

Damit Sie die HE geltend machen können, müssen diverse Bedingungen erfüllt sein. Der Antrag wird bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons mittels einer entsprechenden Anmeldung gemacht. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen oder direkt

bei der Gemeinde oder der Ausgleichskasse beziehen. (https://svazurich.ch/unsere-produkte/ahv/leistungen/hilflosenentschaedigung-ahv.html). Auf dem Formular tragen Sie lediglich die Personalien ein. Den verbleibenden Teil füllt die Pflegefachperson und der Arzt (Spitex oder Pflegezentrum) aus. Der Anspruch wird erst nach einem Wartejahr geprüft und ausbezahlt.

Das könnte Sie auch interessieren